Der Kern des Problems
Jeder, der eine Webseite betreibt, stolpert irgendwann über das Wort „Impressum” – und plötzlich ist das ein echtes Minenfeld. Ein falscher Eintrag, und die Abmahnung knallt wie ein Donnerschlag. Hier geht es nicht um Schönfärberei, sondern um harte Rechtslage, die Sie in Sekunden verstehen müssen.
Was das Impressum enthalten muss
Erstens: Name und Rechtsform. Kein „Musterfirma”, sondern der komplette Firmenname, inklusive Rechtsform, weil das Gericht keine halben Sachen kennt. Zweitens: Anschrift. Keine Postfachadresse, sondern die physische Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt – exakt so, wie es im Handelsregister steht. Drittens: Kontakt. Telefon, Fax (wenn vorhanden) und eine funktionierende E-Mail-Adresse. Wer das weglässt, lässt gleich das Rückgrat seiner Online-Präsenz reißen.
Vertreter und Aufsichtsbehörden
Wenn Sie nicht allein handeln, muss der gesetzliche Vertreter genannt werden – Geschäftsführer, Vorstand, oder wer sonst das Sagen hat. Und wenn Ihre Tätigkeit einer Aufsichtsbehörde unterliegt, muss diese ebenfalls genannt werden, inklusive Registernummer. Hier gibt’s keine Ausreden: Nicht erwähnen = sofortige Rechtsverletzung.
Besonderheiten für unterschiedliche Unternehmensformen
Einzelunternehmer? Dann reicht Ihr voller Name und Ihre Privatadresse. GmbH? Dann kommt zusätzlich das Handelsregister, das Registergericht und die Handelsregisternummer. AG? Dann noch der Aufsichtsrat, falls vorhanden. Und wenn Sie ein Blog betreiben und nur als Hobby schreiben – ja, auch das braucht ein Impressum, sonst wird’s plötzlich zu einer geschäftlichen Tätigkeit umklassifiziert.
Link zur Praxis
Ein gutes Beispiel, das alle Vorgaben erfüllt, finden Sie hier: https://tennistippswetten-de.com/impressum/. Schauen Sie genau, welche Daten dort stehen – und kopieren Sie das Prinzip, nicht den genauen Wortlaut.
Datenschutz trifft Impressum
Datenschutz ist nicht optional, er ist Pflicht. Das Impressum muss nicht nur die Kontaktdaten, sondern auch den Hinweis auf die Datenschutzerklärung enthalten. Und zwar unmittelbar nach den Kontaktdaten, sonst wird das Dokument von den Aufsichtsbehörden als unvollständig abgelehnt. Ein kurzer Satz reicht: „Datenschutzerklärung finden Sie unter …” – und das ist alles.
Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten
Keine falschen Adressen, keine veralteten Telefonnummern, keine unvollständigen Angaben. Und bitte, bitte, keine „Impressum-Links” im Footer, die nur zu einer anderen Seite führen. Der Link muss sofort sichtbar und klickbar sein, sonst gilt das Impressum als nicht vorhanden.
Was Sie jetzt tun sollten
Gehen Sie sofort zu Ihrer Seite, prüfen Sie jede Zeile des Impressums, korrigieren Sie Fehler, fügen Sie fehlende Angaben hinzu und testen Sie den Link. Wenn alles stimmt, haben Sie das Risiko einer Abmahnung praktisch eliminiert. Und das ist das einzige, was zählt.

